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Allgemeine Bedingungen für Servicevereinbarungen
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für erweiterte Serviceleistungen respektive Wartungsverträge an elektronischen Geräten, für welche Sertronics AG, Fegistrasse 5, 8957 Spreitenbach mit der operativen Vertragsverwaltung und Reparaturabwicklung beauftragt wurde.

Bedingungen, Verträge, Lieferungen

Mit der Serviceerweiterung verpflichtet sich Sertronics, während der Vertragsdauer Betriebsstörungen des Gerätes kostenlos zu beheben und für einen reibungslosen Ablauf des Service im Zeitraum der Servicegarantie zu sorgen. Die Serivcegarantie beschränkt sich auf das im Zertifikat erwähnte Gerät. Die Schadensdeckung entspricht maximal dem Gerätepreis. Werden Geräte durch Dritte subventioniert, kommt für die Prämienberechnung der zum Kaufpunkt empfohlene Verkaufspreis des Gerätes zur Anwendung.

Die Serviceerweiterung beginnt mit dem Abschlussdatum des Vertrages respektive dem Erhalt des Zertifikats. Muss nach dem Kauf eine Produktregistrierung durch den Käufer vorgenommen werden, beginnt die Serviceleistung mit dem Erstellen der Aktivierungsbestätigung durch Sertronics. Der Aktivierungscode ist nur für die angegebene Gerätekategorie bzw. Kaufpreisspanne und Leistung gültig. Erfolgt keine Registrierung des Aktivierungscodes während der in der Kaufbestätigung angegebenen Gültigkeit (im Regelfall 30 Tage), wird kein zusätzlicher Serviceschutz gewährt und der Anspruch verfällt. Eine Rückerstattung der gezahlten Prämie ist nicht möglich.

Sertronics kann den Abschluss einer Serviceerweiterung ohne Angaben von Gründen ablehnen. In diesem Fall informiert Sertronics den Käufer über die Ablehnung und stellt den Käufer so, als ob ein Abschluss nie stattgefunden hätte.

Die Serviceerweiterung läuft für den vom Käufer gewünschten und von Sertronics bestätigten Zeitraum ab Kaufdatum des Gerätes, jedoch nicht vor dem Datum der Zahlung der Prämie an Sertronics oder an einen von Sertronics autorisierten Partner.

Die Serviceerweiterung “Standard“ kann bis 30 Tage vor Ablauf der ordentlichen Herstellergarantie, “Premium“ bis 10 Tage nach Kauf oder nach einer technischen Prüfung durch Sertronics abgeschlossen werden.

Angebote und Preise sind freibleibend, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Es gelten stets die aktuellen Preise. Diese können sich je nach Leistungsangebot unterscheiden. Bis zur Annahme eines Angebotes durch den Käufer behalten wir uns Preiserhöhungen und Änderungen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers (respektive Vermittlers oder Dritter) erkennen wir nur mit schriftlicher Zustimmung an.


Je nach gewählter Dienstleistungsart sind folgende Leistungen eingeschlossen:
Bitte beachten Sie, dass je nach Mittler weitere Dienstleistungsangebote vereinbart werden können. Die einzelnen Leistungen entnehmen Sie den beigefügten Informationen des entsprechenden Vertrages.

- Standard
Verlängert die originale, landesübliche Gewährleistung (Herstellergarantie mindestens 12 Monate) um die vereinbarte Dauer. Erfüllungsort der Leistung ist die definierte Werkstatt, also Bring-in Service.

- Premium
Zusätzlich zu den Standard-Leistungen wählbar. Schutz bei Überspannung, Blitzschlag, Brand-, Sturz- und Stossschäden, Wasser- und Sandschäden sowie bei stationären Geräten ein Heimservice, bei welchem der Techniker das Gerät wenn möglich vor Ort repariert. Bei TV auf Wunsch mit Leihgerät während der Reparaturdauer.


Keine Erbringung von kostenfreien Reparaturen oder Ersatzleistungen bestehen für Schäden/Ausfälle:


  • die unter die Garantie oder Gewährleistung des Herstellers, des Händlers, einer dritten Person fallen oder bei einer handelsüblichen Abwicklung fallen sollten (Ausschluss von Parallelimport),

  • die der Käufer vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Missachtung der Bedienungs- oder Aufbauanleitung des Herstellers oder sonstige unsachgemässe Installation hervorgerufen hat.

  • durch fahrlässige, nicht getätigte Wartungsverfahren gemäss Richtlinien des Herstellers (Entkalken, Reinigen, etc.)

  • an Lizenzen, Daten oder Datenträger, mitgeliefertes, nachgekauftes oder angebrachtes Zubehör

  • an Zusatzartikel, die im Bundle oder Set zum eigentlichen Produkt mitverkauft wurden

  • die nicht die Funktion des Gerätes beeinträchtigen (Kratzer; Dellen; Beulen; Lackierung; dekorative Ausstattung; usw.)

  • die durch den Nutzungsausfall des schadhaften Gerätes entstehen, sowie Folgeschäden jeglicher Art

  • an Geräten, die sich ausserhalb des Landes befinden, für welche die Garantieerweiterung abgeschlossen wurde oder durch eine Fremdwerkstatt während der Garantieerweiterung repariert wurden.

  • die aufgrund von Verbrauchsmaterialien entstanden sind (Tinte; Toner; Batterien; Akkus; Filter; Lampen von Beamern oder Rückprojektionsfernsehern; usw.)

Die Übernahme von Kosten für Fremdreparaturen, welche nicht durch Sertronics autorisiert wurden, wird abgelehnt. Ebenfalls besteht kein Schutz für Geräte, welche gewerblich genutzt werden, falls dies nicht vorgängig Sertronics angezeigt und ausdrücklich bestätigt wurde.


Leistungen und Ersatzleistungen

Sämtliche in der Serviceerweiterung hinterlegten Leistungen werden von Sertronics durchgeführt oder koordiniert. Eventuelle Transportschäden aus mangelhafter Verpackung durch den Käufer werden nicht übernommen.

In erster Linie erfolgt die Reparatur des defekten Gerätes. Ist die Reparatur des Gerätes aufgrund wirtschaftlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeiten (z.B. Verlust, fehlende Ersatzteile) nicht durchführbar, liegt es im Ermessen von Sertronics, die weitere Abwicklung zu bestimmen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Geldersatz. Die Leistungen sind begrenzt auf den Zeitwert abzüglich eines allenfalls vereinbarten Selbstbehaltes. Wird die Reparatur nicht durchgeführt, erfolgt der Austausch gegen ein alternatives, gleichwertiges Gerät (ggf. auch eines Gebrauchtgerätes) oder Ersatz mit Beachtung der Wertminderung nach Zeitfaktor: 1. Jahr 100%, 2 Jahr 100%, 3 Jahr 80%, 4. Jahr 60%, 5. Jahr 40% des Kaufpreises. In jedem Fall entspricht der höchste Entschädigungsbetrag dem Kaufpreis, welcher beim Abschluss der Serviceerweiterung angegeben wurde sofern dieser auch auf dem Kaufbeleg vermerkt ist. Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere auch Ansprüche aus der Produktehaftpflicht des Herstellers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Wird vom Käufer eine Garantieleistung in Anspruch genommen, steht es Sertronics nach erfolgter Leistung frei, den Schutz der Garantieerweiterung ohne Rückerstattung der Prämie einseitig aufzulösen. Der Garantieschutz erlischt bei Totalschaden mit der Ersatzleistung.

Liegt kein Defekt gemäss der originalen Herstellergarantie vor, kann im Schadenfall ein Beteiligung von 15% des Kaufpreises in Rechnung gestellt werden.


Verbindlichkeiten des Käufers
Im Schadenfall hat der Käufer den Schaden innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnis telefonisch oder schriftlich an die in den Unterlagen aufgeführte Stelle zu melden. Dabei sind auf Verlangen folgende Dokumente vorzuweisen:

  • Zertifikat der Serviceerweiterung
  • Kaufquittung des defekten Gerätes
  • Garantiezertifikat des Herstellers

Der Endverbraucher hat für die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und eventuelle Ersatzansprüche gegenüber Dritten form- und fristgerecht geltend zu machen.


Weiterverkauf an Dritte
Wird das Gerät vom Käufer weiter veräussert, so geht der Serviceschutz für das Gerät mit dem Tage der Meldung auf den neuen Erwerber über. Bei der Nennung der Daten des neuen Erwerbers bedarf es der Schriftform und der Anerkennung zur Übertragung durch Sertronics. Erst dann gilt die Garantieerweiterung auf den neuen Erwerber als bestätigt. Die Garantieerweiterung ist nicht auf ein anderes Gerät übertragbar. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.


Besondere Verwirkungsgründe
Versucht der Käufer die Sertronics arglistig über Tatsachen zu täuschen, die für die kostenfreie Leistung von Sertronics von Bedeutung sind, so ist Sertronics von seiner Leistungspflicht befreit und behält sich rechtliche Schritte vor. Werden im Schadenfall aufgrund falscher Angaben im Antrag Differenzen festgestellt, erfolgt rückwirkend eine Einstufung in die Leistungskategorie, welche gemäss Kauf zur Anwendung gekommen wäre.


Kündigung bereits abgeschlossener Servicevereinbarungen
Falls der Käufer die Servicevereinbarung innerhalb eines Monats nach Abschluss kündigt und kein Schadensfall eingetreten ist, erstatten wir die gesamte Prämie abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% der Servicegebühr zurück. Die Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform.

Die Serviceerweiterung unterliegt Schweizer Recht mit Gerichtsstand Zürich, wobei für die Leistungen jeweils die Herstellergarantie respektive Gesetzgebung des Landes gültig ist, in welchem das Gerät gekauft wurde. Die Erbringung von Vorortdienstleistungen erfolgt am Domizil, welches bei der Geräteregistrierung angegebenen wurde und muss mit dem Strassennetz erschliessbar sein. Die Garantieerweiterung kann nur für Geräte, welche in EU-Ländern (inkl. CH/FL) gekauft wurden, abgeschlossen werden.


Spreitenbach, 4. Januar 2011

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Allgemeine Bedingungen für Servicevereinbarungen als PDF (PDF, 29 KB)
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